Schwerin-Quiz mit privatem Nutzerkonto. Wer sorgt für die Löschung?

Schweriner Schloss als Ortsmotiv zur Stadtrallye, keine Aufnahme der Registrierung oder einer Datenschutzprüfung. Bildquelle: Pexels, Foto 20328896, CC0-Lizenz.

Wer beim Schwerin-Quiz Stadtwissen testen möchte, braucht ein Nutzerkonto auf einer privaten Plattform. Die digitale Tour lässt sich damit unterbrechen und später fortsetzen. Das Konto bleibt nach den aktuellen Nutzungsbedingungen aber auch über das einzelne Spiel hinaus bestehen. Für Teilnehmer ist deshalb wichtig, ob sie nur bei einer städtischen Aktion mitmachen oder zugleich einen Zugang für weitere Angebote behalten.

Wie Schwerin Lokal berichtet, hat die Stadt nach einer Presseanfrage ihre Datenschutzangaben und Nutzungsbedingungen überprüfen und anpassen lassen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns prüft den Vorgang laut der dort wiedergegebenen Stellungnahme. Ein Ergebnis liegt dem Bericht zufolge noch nicht vor. Ein Datenschutzverstoß ist damit nicht festgestellt.

Eine städtische Tour führt zum privaten Plattformkonto

Die Landeshauptstadt beschreibt das Quiz als Stadtrallye mit 20 Stationen. Nach der Registrierung können Teilnehmer ihre Antworten online eintragen, eine Pause machen und die Tour im September fortsetzen. Der gespeicherte Spielstand hat also eine nachvollziehbare Funktion. Die Stadt wirbt für die Aktion im Rahmen ihres Stadtmarkenprozesses.

Das Registrierungsportal gehört zu SCHWERINtogo. Als Betreiberin nennen dessen Nutzungsbedingungen die MIKAGO Neue Medien UG & Co. KG. Für das Konto werden Name und E-Mail-Adresse abgefragt; hinzu kommt ein selbst gewähltes Passwort. Die Bedingungen sehen vor, dass der Zugang auch für andere dort angebotene Quizze und Gewinnspiele verwendet werden kann. Für einzelne Aktionen gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen.

Die Unterscheidung zwischen kommunaler Veranstaltung und privatem Portal betrifft die Erwartungen der Teilnehmer. Wer einem städtischen Aufruf folgt, sollte schon vor dem Anlegen des Kontos erkennen können, mit welchem Betreiber er es zu tun hat und welche Funktionen nach dem Spiel erhalten bleiben. Eine Erklärung erst beim Löschen des Kontos kommt für diese Entscheidung zu spät.

Die aktuellen Bedingungen beantworten die Frage nach dem Fortbestand

Abschnitt 5 der Nutzungsbedingungen mit Stand September 2026 ist ausdrücklich: Das Nutzerkonto bleibt über das Ende eines einzelnen Quiz- oder Gewinnspielzeitraums hinaus bestehen. Nutzer können die Zugangsdaten für zukünftige Aktionen verwenden, ohne sich erneut registrieren zu müssen. Sie können das Konto selbstständig löschen. Während eines laufenden Gewinnspiels kann eine Löschung allerdings dazu führen, dass die weitere Teilnahme oder eine Gewinnbenachrichtigung nicht mehr möglich ist.

Die Datenschutzseite des Portals nennt für Gewinnspieldaten dagegen die Abwicklung der jeweiligen Aktion als Speicherzweck. Danach sollen diese Daten gelöscht werden, soweit keine dort genannten Aufbewahrungsgründe entgegenstehen. Für die praktische Prüfung müssen daher Kontodaten und Daten eines einzelnen Gewinnspiels getrennt betrachtet werden. Aus dem fortbestehenden Zugang folgt noch kein Beleg, dass sämtliche Spielinformationen unbegrenzt gespeichert oder später tatsächlich anderweitig genutzt werden.

Schwerin Lokal berichtet von „kleineren Nachjustierungen“, wie die Verwaltung ihre Änderungen bezeichnet habe. Welche Passagen zuvor anders lauteten, ist damit nicht dokumentiert. Die jetzt abrufbaren Texte erlauben eine Aussage über das aktuelle Angebot, aber keine Rekonstruktion der ursprünglichen Registrierung. Auch die aufsichtsrechtliche Bewertung bleibt offen.

Veranstalter sollten den Kontozweck vor dem Start festlegen

Für Unternehmen und kommunale Auftraggeber lohnt sich vor einer vergleichbaren Aktion ein Test aus Teilnehmersicht: Ist ein dauerhaftes Konto gewollt, oder soll nur der Spielstand für einige Wochen gespeichert werden? Der Anbieter sollte erklären, welche Daten nach dem Aktionsende verbleiben und wie Nutzer den Zugang löschen können. Die Verantwortung für solche Antworten darf zwischen Veranstalter und Plattform nicht ungeklärt bleiben.

Ein Löschkonzept sollte außerdem festhalten, welche Spielinformationen vom allgemeinen Konto getrennt sind. Eine Löschfunktion allein beantwortet noch nicht, wie mit nicht mehr benötigten Daten umgegangen wird. Auch beim aktuellen Streit um alte SCHUFA-Kundendaten ist die Trennung von Speicherzwecken ein Prüfpunkt, bei einem anderen Sachverhalt und ohne vorweggenommene rechtliche Bewertung.

Für die nächste Stadtrallye lässt sich konkret vorarbeiten: Den dauerhaften Zugang vor der Registrierung erklären, den Umgang mit abgeschlossenen Spielen dokumentieren und den Löschweg tatsächlich testen. Ob Schwerin seine ursprüngliche Gestaltung rechtlich nachbessern musste, ist Sache der laufenden Prüfung. Für künftige Aktionen sollten diese Fragen bereits vor dem ersten Teilnehmerkonto beantwortet sein.

Stand: 10.09.2026.

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