Erhobene Hand als Symbol für Ablehnung, keine Aufnahme von Beteiligten der Kampagne. Bildquelle: Pexels Foto 9017588, CC0-Lizenz.
Eine Ablehnung von Tracking soll auch beim nächsten Seitenbesuch gelten. Für diese Forderung hat sich die neue Koalition „Kill the Cookie Banner“ gebildet. In einem gemeinsamen Brief an die EU-Institutionen verlangt sie verbindliche automatische Datenschutzsignale. Nach Angaben der Kampagne tragen derzeit 19 Organisationen, Unternehmen und wissenschaftliche Akteure den Aufruf. Für Websitebetreiber geht es dabei um mehr als die Gestaltung eines Hinweisfensters: Eine übermittelte Entscheidung müsste bei den betroffenen Verarbeitungen tatsächlich ankommen.
Der politische Anlass ist der Digitale Omnibus, ein Vorschlagspaket zur Änderung europäischer Digitalregeln. Der darin vorgeschlagene Artikel 88b soll Datenschutzentscheidungen automatisiert zwischen dem Gerät eines Nutzers und Onlineangeboten übermitteln lassen. Ein Browser könnte beispielsweise eine zuvor gewählte Ablehnung weitergeben. Die Koalition fordert, diesen Ansatz in den Verhandlungen zu erhalten und genauer auszugestalten. Eine neue geltende Pflicht ergibt sich aus ihrem Aufruf noch nicht.
Der Brief richtet sich gegen eine Streichung im Entwurf
Wie netzpolitik.org berichtet, hatte die frühere zypriotische Ratspräsidentschaft im Sommer einen Kompromiss vorgeschlagen, der Artikel 88b gestrichen hätte. Die Mitgliedstaaten haben ihre endgültige Position dem Bericht zufolge jedoch noch nicht beschlossen. Die inzwischen zuständige irische Ratspräsidentschaft soll den Artikel nach dem Willen der Koalition wieder in ihren nächsten Kompromisstext aufnehmen. Genau diese Forderung steht im gemeinsamen Brief.
Zu den Unterstützern gehören der europäische Verbraucherverband BEUC und die Digitalrechtsorganisation EDRi. Sie kritisieren, dass Menschen ihre Datenschutzentscheidung immer wieder durch einzelne Banner durchsetzen müssen. Ihr Vorschlag würde die Auswahl vor den einzelnen Websitebesuch verlagern. Ob und in welcher Fassung die EU ein solches System verbindlich regelt, bleibt Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Unternehmen sollten daher weder eine bereits beschlossene Abschaffung der Banner verkünden noch ihre bisherige Einwilligungsverwaltung vorschnell abschalten.
Ein Nein dürfte nicht durch neue Abfragen verschwinden
Der Anhang des Briefs beschreibt ziemlich genau, was die Initiative unter wirksamen Signalen versteht. Nutzer sollen je verantwortlichem Anbieter und je Verarbeitungszweck entscheiden können. Die Zustimmung zu einem Angebot wäre damit keine pauschale Erlaubnis für andere Anbieter. Auch Widerruf und Widerspruch sollen übermittelt werden können. Für eine über das Signal erteilte Einwilligung verlangt die Koalition weiterhin die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Besonders relevant für die technische Umsetzung ist die gewünschte Fortwirkung einer Ablehnung. Ein Anbieter dürfte sie nach den Forderungen des Briefs nicht durch wiederholte Abfragen, andere Bezeichnungen oder eine veränderte Oberfläche umgehen. Solange der Nutzer seine Wahl nicht aktiv ändert, soll sie wirksam bleiben. Ebenso fordert die Initiative, dass die Übertragung der Signale ohne zusätzliches Tracking funktioniert. Ausgerechnet die Mitteilung eines Datenschutzwunsches soll keine neue Möglichkeit zur Verfolgung schaffen.
Die Koalition will außerdem verhindern, dass dominante Browseranbieter die Entscheidungen ihrer Nutzer zu ihrem eigenen Vorteil steuern. Technische Standards sollen die Übertragung und das Zusammenspiel verschiedener Systeme regeln. Welche Rechte die Signale ausdrücken und welche Folgen sie haben, müsse das Unionsrecht ausreichend genau festlegen. Das sind Forderungen an die weitere Ausgestaltung, keine bereits verabschiedeten technischen Vorgaben.
Betreiber können den Weg einer Ablehnung schon prüfen
Für Datenschutzverantwortliche liefert der Brief einen konkreten Prüfauftrag, auch ohne dem Gesetzgeber vorzugreifen. Wird Tracking im heutigen Einwilligungsdialog abgelehnt, sollte sich nachvollziehen lassen, welche eingebundenen Dienste diese Entscheidung erhalten und welche Datenübertragungen daraufhin unterbleiben. Ein Test sollte den erneuten Besuch einschließen. Eine Oberfläche, die eine frühere Auswahl anzeigt, belegt für sich genommen noch nicht das Verhalten sämtlicher eingebundener Dienste.
Bei einem späteren Wechsel auf automatische Signale wäre derselbe Weg zu prüfen: vom empfangenen Signal über die Zuordnung zum Zweck bis zur betroffenen Verarbeitung. Websitebetreiber können ihre Dienstleister schon jetzt fragen, wie sie Entscheidungen speichern, Änderungen weitergeben und Konflikte zwischen alten und neuen Einstellungen behandeln. Eine verbindliche Produktauswahl lässt sich aus dem Aufruf dagegen nicht ableiten.
Der heutige Vorstoß ergänzt die bereits diskutierte Verlagerung von Cookie-Entscheidungen in den Browser um konkrete Forderungen zu Ablehnung und Widerruf. Für die betriebliche Prüfung zählt dabei der tatsächliche Datenfluss. Wer nur das sichtbare Banner entfernt, hat noch nicht nachgewiesen, dass die Entscheidung des Nutzers umgesetzt wird.
Stand: 10.09.2026. Weitere Primärquelle: Kampagnenseite mit gemeinsamem Aufruf.




