Snapchat vor Gericht wegen Werbung mit privaten KI-Chats

Symbolbild zur gerichtlichen Prüfung: Justitia-Figur. Pexels / Foto-ID 8112197 / CC0-Lizenz.

Ein Gespräch mit dem Snapchat-Chatbot My AI kann sehr persönlich werden. Wer dort über seine Religion oder sexuelle Orientierung spricht, liefert besonders geschützte Daten. Dass solche Angaben anschließend für Werbung verwendet werden, braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage. Genau daran fehlte es nach einem Urteil des Landgerichts Köln, über das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 15. Oktober berichtet. Auch Daten von Kindern und Jugendlichen waren betroffen.

Das Gericht gab der Klage des Verbands gegen die Snap Group Limited in vollem Umfang statt. Das Urteil trägt das Aktenzeichen 33 O 120/24 und wurde bereits am 17. September 2026 verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig. Der heutige Anlass ist die Veröffentlichung durch den klagenden Verband; eine neue Entscheidung vom 15. Oktober liegt damit nicht vor. Stand: 15.10.2026.

Ein Hinweis vor dem Chat ersetzt keine Einwilligung

Vor der ersten Nutzung erklärte Snapchat, My AI könne eingegebene Informationen zur Verbesserung seiner Produkte und zur Personalisierung des Nutzererlebnisses einschließlich Anzeigen verwenden. Nach Darstellung des vzbv war eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung sensibler Daten jedoch gar nicht vorgesehen. Der Verband hatte die Anwendung mit einem Konto eines minderjährigen Nutzers und mit Musteranfragen überprüft. Das Gericht sah die rechtswidrige Verarbeitung sensibler Angaben als erwiesen an.

Die Datenschutz-Grundverordnung schützt Informationen etwa über Religion, Gesundheit oder sexuelle Orientierung besonders. Für ihre Verarbeitung muss zusätzlich zu einer allgemeinen Rechtsgrundlage eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verarbeitungsverbot vorliegen. Eine ausdrückliche Einwilligung kann eine solche Ausnahme sein. Ein allgemeiner Hinweis, dass Chats auch der Werbung dienen, erfüllt diese Anforderung nicht schon dadurch, dass jemand anschließend eine Nachricht abschickt. Bei einwilligungsbasierter Verarbeitung im hier betroffenen Online-Dienst kommt für unter 16-Jährige außerdem die Zustimmung der Eltern hinzu.

Wie teltarif berichtet, ging es im Verfahren auch um Fotos und Sprachnachrichten. Für Unternehmen mit eigenen Chatangeboten reicht deshalb ein Blick auf die Texteingabe nicht aus. Ein Nutzer kann sensible Angaben ebenso in einem Bild oder einer Audionachricht übermitteln. Ob der Anbieter diese Inhalte für Werbung auswertet, muss bei der Prüfung des Dienstes ausdrücklich geklärt werden.

Voreingestellte Häkchen waren ebenfalls Gegenstand der Klage

Unter den Anzeigenpräferenzen waren nach der Darstellung des vzbv bereits Optionen aktiviert, die eine Weitergabe personenbezogener Daten an externe Werbenetzwerke und eine Auswertung von Internetaktivitäten außerhalb der App vorsahen. Das Gericht untersagte, auf diesem Weg eine umfassende Einwilligung vorzutäuschen. Eine bereits angekreuzte Einstellung belegt keine aktive Zustimmung des Nutzers.

Bei minderjährigen Profilen waren außerdem Werbekategorien für Alkohol und Glücksspiel voreingestellt. Selbst nach dem Entfernen der Häkchen kündigte die App weiterhin Anzeigen zu diesen Themen in geringerem Umfang an. Das Gericht beanstandete auch diesen Umgang mit Minderjährigen. Der Verband fordert darüber hinaus sichere Voreinstellungen für sämtliche Nutzer. Diese politische Forderung ist von den konkreten gerichtlichen Verboten zu unterscheiden.

Aus dem Verfahren lässt sich weder ein allgemeines Verbot von KI-Chatbots ableiten noch die Behauptung, jede heutige Snapchat-Nutzung entspreche unverändert dem geprüften Zustand. Gegenstand sind die beanstandeten Verarbeitungen und Einstellungen. Der offene Rechtsmittelstatus gehört zu jeder betrieblichen Bewertung des Falls.

Was Anbieter eigener Kundenchats prüfen sollten

Wer einen Chatbot in einen Shop oder eine Service-App einbindet, sollte den Weg einer Nachricht bis zu möglichen Werbepartnern nachvollziehen können. Die Datenschutzerklärung des Chat-Anbieters allein beantwortet noch nicht, welche Funktionen im eigenen Vertrag und in der eingesetzten Konfiguration tatsächlich aktiv sind. Verantwortliche sollten festhalten, ob Gesprächsinhalte für Anzeigenprofile verwendet werden, welche Daten den Dienst verlassen und wie sich diese Nutzung abschalten lässt.

Bei Angeboten für Jugendliche verdient der erste Start besondere Aufmerksamkeit. Ein Test mit einem entsprechend eingerichteten Konto kann zeigen, welche Werbeoptionen schon aktiviert sind und ob eine Ablehnung tatsächlich berücksichtigt wird. Solche Prüfungen sollten mit erfundenen Testangaben erfolgen, damit dabei keine echten sensiblen Daten von Beschäftigten oder Kunden entstehen. Bleibt unklar, ob ein Dienst vertrauliche Chatangaben für Werbung nutzt, ist diese offene Frage vor seiner Freigabe mit dem Anbieter zu klären. Ein freundlicher Gesprächston der KI sagt über den weiteren Umgang mit den Daten nichts aus.

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