Stand: 18.08.2026. Cookie-Banner sind für viele Nutzerinnen und Nutzer längst Routine. Genau das ist das Problem: Wer nur noch wegklickt, entscheidet nicht wirklich. Die BfDI fordert deshalb, dass die EU browser- und dienstebasierte Datenschutzpräferenzen wieder in die Digital-Omnibus-Debatte aufnimmt.
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Warum die BfDI den Klickalltag ändern will
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit macht aus dem Cookie-Thema keinen Komfortwunsch, sondern eine Datenschutzfrage. In ihrer Pressemitteilung vom 18. August 2026 fordert die Behörde, im weiteren EU-Digital-Omnibus-Verfahren verbindliche, maschinenlesbare Datenschutzpräferenzen und zentrale Einwilligungsverwaltungsdienste zu verankern. Nutzer sollen also nicht auf jeder Website neu gegen Banner antreten müssen, sondern eine vorab gewählte Präferenz technisch übermitteln können.
Der Vorschlag klingt technischer, als er für den Alltag ist. Heute entscheiden viele Menschen nicht, ob sie Tracking wirklich wollen. Sie suchen nur den schnellsten Weg aus dem Banner. Dadurch entsteht eine Schieflage: Formal wird eine Einwilligung abgefragt, praktisch gewinnt oft das Design, das den bequemsten Klick vorgibt. Browser-Signale und anerkannte Einwilligungsdienste würden diesen Machtkampf verschieben, weil eine einmal festgelegte Auswahl websiteübergreifend wirken könnte.
Welche Zahlen den Druck erklären
Die BfDI stützt sich auf ihr Datenbarometer. Auf der Datenbarometer-Seite zu Cookies und Einwilligungsmanagement nennt die Behörde mehrere Befunde, die den Regulierungsdruck greifbar machen. Nur 43 Prozent der Befragten sagen danach, dass sie genau wissen, was Cookies sind und welchem Zweck sie dienen. Gleichzeitig lehnen 60 Prozent Cookies pauschal ab, wenn eine Ein-Klick-Ablehnen-Schaltfläche verfügbar ist.
Für Unternehmen ist besonders wichtig, dass die Nutzererwartung nicht bei weniger Datenschutz endet. 66 Prozent können sich laut BfDI vorstellen, einen Cookie-Manager oder Einwilligungsverwaltungsdienst zu nutzen. 71 Prozent erwarten dadurch mehr Kontrolle über ihre Daten. 83 Prozent finden wichtig, dass Einstellungen auf allen Websites gelten. 81 Prozent wollen die Auswahl nicht auf jeder einzelnen Website neu treffen. Das ist keine Randforderung technikaffiner Nutzer, sondern ein klarer Hinweis darauf, dass die heutige Banner-Praxis Vertrauen kostet.
Was Artikel 88b für Websites praktisch bedeuten würde
Der Kern der Debatte liegt im geplanten Artikel 88b DSGVO-E. Die BfDI schreibt, die EU-Kommission habe in ihrem ursprünglichen Digital-Omnibus-Vorschlag eine Regel für automatisierte und maschinenlesbare Einwilligungs- und Widerspruchssignale vorgesehen. Genau dieser Ansatz wurde nach Angaben der Behörde im bisherigen Ratsverfahren der Mitgliedstaaten nicht aufgegriffen. BfDI-Präsidentin Louisa Specht-Riemenschneider fordert nun, ihn erneut zu berücksichtigen und eine europäische Lösung zu schaffen.
Für Websitebetreiber wäre das mehr als eine neue technische Option. Wenn Browser, Betriebssysteme oder anerkannte Dienste verbindliche Präferenzen senden, müssten Consent-Management-Plattformen diese Signale sauber lesen, dokumentieren und respektieren. Die Frage wäre dann nicht mehr nur, wie ein Banner aussieht. Entscheidend wäre, ob das Einwilligungssystem eine externe Präferenz technisch verarbeiten kann und ob der Nutzerwille nicht durch spätere Bannerlogik unterlaufen wird.
Warum Deutschland der EU voraus ist aber nicht allein lösen kann
Deutschland hat mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung bereits einen Rahmen geschaffen. Die BfDI verweist außerdem darauf, dass sie den ersten Einwilligungsverwaltungsdienst offiziell anerkannt hat. Das hilft aber nur begrenzt, wenn europäische Websites, Werbenetzwerke und Browserhersteller am Ende mit unterschiedlichen Regeln arbeiten. Ein national anerkannter Dienst kann Akzeptanz schaffen, ersetzt aber keine einheitliche europäische Pflicht zur Berücksichtigung maschinenlesbarer Signale.
Genau hier entsteht der Konflikt für Datenschutzteams. Wer heute Banner optimiert, kann das Thema nicht als reine Conversion-Frage behandeln. Wenn ein erheblicher Teil der Nutzer weniger Klickarbeit und mehr globale Kontrolle erwartet, wird Einwilligungsmanagement zum Vertrauensprozess. Unternehmen müssen erklären können, warum sie eine Ablehnung einfach machen, welche Präferenzsignale sie unterstützen und wie sie verhindern, dass Tracking gegen erkennbare Nutzerentscheidungen läuft.
Welche Prüfaufgabe jetzt auf Unternehmen zukommt
Noch ist daraus keine unmittelbar neue Pflicht für jede Website geworden. Die heutige BfDI-Forderung ist aber ein klares Signal: Die politische Debatte über Cookie-Banner dreht sich nicht nur um weniger Bürokratie, sondern um wirksamere Entscheidungen. Das Linux-Magazin griff die BfDI-Forderung am selben Tag auf und ordnet sie ebenfalls in den Digital-Omnibus-Kontext ein.
Praktisch sollten Verantwortliche deshalb drei Punkte vorbereiten. Erstens: Welche Consent-Plattform ist im Einsatz und kann sie externe Signale technisch berücksichtigen? Zweitens: Ist die Ablehnung genauso leicht wie die Zustimmung, oder entsteht ein Designrisiko? Drittens: Gibt es eine Dokumentation, die Einwilligung, Widerruf und Präferenzsignale nachvollziehbar trennt? Wer diese Fragen erst beantwortet, wenn die EU-Regel steht, wird aus einem Bannerproblem schnell ein Umsetzungsprojekt machen.




