Stand: 13.08.2026. Cookie-Banner sollen weniger nerven und trotzdem rechtlich belastbar bleiben. Genau diesen Spagat rückt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit heute in den Mittelpunkt. In einer Pressemitteilung vom 13. August 2026 legt die BfDI neue Empfehlungen zum Umgang mit Cookie-Bannern vor und fordert, das laufende Verfahren zum europäischen Digital Omnibus wieder für maschinenlesbare Datenschutzpräferenzen und Einwilligungsverwaltungsdienste zu nutzen.
Der praktische Kern ist größer als die übliche Banner-Debatte. Wenn Menschen auf jeder Website einzeln über Tracking, Werbung und Analysezwecke entscheiden müssen, entsteht schnell eine Routine aus Wegklicken, pauschalem Ablehnen oder uninformiertem Zustimmen. Die BfDI stützt diese Einschätzung auf ihr Datenbarometer zur Cookie-Einwilligung. Danach wissen nur 43 Prozent der Internetnutzenden genau, was Cookies sind und wofür sie verwendet werden. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn dies mit einem Klick möglich ist.
Warum die BfDI den Digital Omnibus wieder ins Spiel bringt
Die Behörde verweist darauf, dass sogenannte Cookie-Manager Datenschutzpräferenzen zentral festlegen und an Websites übermitteln können. Laut BfDI-Datenbarometer können sich 66 Prozent der Befragten die Nutzung eines solchen Dienstes vorstellen, 71 Prozent erwarten dadurch mehr Kontrolle über ihre Daten. Besonders deutlich ist der Wunsch nach Wiederverwendbarkeit: 83 Prozent halten es für wichtig, dass ihre Einstellungen auf allen Websites gelten, 81 Prozent wollen nicht auf einzelnen Seiten erneut entscheiden müssen.
Für Unternehmen ist das nicht nur eine Komfortfrage. Wenn Einwilligungen künftig stärker über Browser, Betriebssysteme oder unabhängige Dienste vermittelt werden, verändern sich Consent-Management, Nachweisdokumentation und technische Schnittstellen. Die BfDI erinnert daran, dass der ursprüngliche Kommissionsvorschlag zum Digital Omnibus mit Artikel 88b DSGVO-E eine Regelung für automatisierte und maschinenlesbare Einwilligungs- und Widerspruchssignale enthielt. Im Ratsverfahren wurde diese Regelung nach Angaben der Behörde nicht weiterverfolgt.
BfDI Louisa Specht-Riemenschneider plädiert dafür, diesen Punkt in den weiteren Verhandlungen wieder aufzugreifen. Deutschland habe mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung bereits gezeigt, in welche Richtung es gehen könne, brauche aber eine europäische Lösung. Gleichzeitig warnt die Behörde vor Überregulierung: Eine europäische Regelung solle sich auf Bereiche konzentrieren, in denen nachlassende Aufmerksamkeit bei Cookie-Abfragen und uninformierte Entscheidungen besonders häufig auftreten, vor allem auf Websites.
Was Website-Betreiber jetzt prüfen sollten
Die operative Lehre liegt in der Vorbereitung. Wer heute ein Consent-Banner betreibt, sollte nicht nur Button-Farben, Ablehnoptionen oder Textlängen prüfen. Entscheidend wird, ob die eigene Plattform externe Präferenzsignale sauber aufnehmen, protokollieren und in nachgelagerte Datenverarbeitungen übersetzen kann. Die BfDI nennt ausdrücklich auch DSGVO-Einwilligungen für nachgelagerte Datenverarbeitungen, etwa profilbasierte Werbung. Damit geht es nicht nur um das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten, sondern auch um die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten.
Rechtlich knüpft die deutsche Entwicklung bereits an § 26 TDDDG an. Dort werden anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschrieben, die Einwilligungen verwalten können und dabei unter anderem unabhängig, nutzerfreundlich und sicher ausgestaltet sein müssen. Für Datenschutzteams folgt daraus eine konkrete Prüffrage: Ist das aktuelle Consent-Setup so gebaut, dass es auch mit anerkannten Diensten oder maschinenlesbaren Präferenzen umgehen könnte, ohne Nutzerinnen und Nutzer erneut in dieselbe Banner-Müdigkeit zu schicken?
Der Konflikt bleibt wirtschaftlich und datenschutzrechtlich zugleich
Die BfDI versucht in ihrer Mitteilung, zwei Lager nicht gegeneinander auszuspielen. Mehr informationelle Selbstbestimmung und berechtigte wirtschaftliche Interessen sollen nicht als einfache Gegensätze behandelt werden. Für eine tragfähige Abwägung verlangt die Behörde jedoch belastbare Fakten zu möglichen Auswirkungen auf werbefinanzierte Geschäftsmodelle und Wettbewerb. Das ist für Anbieter von Webseiten, Adtech-Diensten und Consent-Plattformen ein deutlicher Hinweis: Pauschale Behauptungen über Einnahmeverluste werden in der politischen Debatte weniger Gewicht haben als nachvollziehbare Daten.
Für die Praxis heißt das: Unternehmen sollten ihre Einwilligungsstrecken jetzt dokumentieren, die Abhängigkeit von Drittanbietern kennen und technische Verantwortlichkeiten klären. Wenn Cookie-Manager europäisch verbindlicher werden, reicht ein formal vorhandenes Banner nicht mehr. Dann zählt, ob Präferenzen verständlich, zentral, nachweisbar und technisch widerspruchsfrei umgesetzt werden.
Bild: Pexels, https://www.pexels.com/photo/15543030/, CC0-Lizenz.
Quellen: BfDI-Pressemitteilung 12/2026 zu Cookie-Bannern und Digital Omnibus; BfDI-Datenbarometer zur Cookie-Einwilligung; § 26 TDDDG zu Diensten zur Einwilligungsverwaltung.




