Stand: 30.07.2026. noyb hat am Donnerstag eine DSGVO-Beschwerde gegen das Online-Wörterbuch dict.cc eingebracht. Der Vorwurf: Nutzende würden beim Besuch der Seite dazu gedrängt, mit einem Klick dem Online-Tracking durch 1.741 „Partner“ zuzustimmen. Für Datenschutzteams ist der Fall deshalb mehr als ein Streit um ein einzelnes Banner. Er zeigt, wie schnell eine Einwilligung praktisch unüberschaubar wird, wenn hinter einem scheinbar einfachen Button eine lange Kette von Werbe- und Trackingakteuren steht.
Die zentrale Frage ist nicht, ob ein Cookie-Banner formal einen Button zeigt. Die DSGVO verlangt, dass eine Einwilligung freiwillig, informiert, spezifisch und unmissverständlich erteilt wird. noyb argumentiert, dass diese Anforderungen kaum erfüllt sein können, wenn Betroffene mit einem Klick hunderten oder mehr als tausend Empfängern zustimmen sollen. Wer eine solche Liste nicht realistisch erfassen kann, weiß nicht verlässlich, wer Zugriff auf Daten erhält und wofür sie anschließend genutzt werden.
Warum die Zahl der Partner zum Datenschutzproblem wird
Online-Werbung beruht häufig darauf, dass Interessen, Besuche, Interaktionen oder Standortsignale ausgewertet und zwischen Dienstleistern weitergereicht werden. Rechtlich ist Tracking nicht automatisch erlaubt. Anbieter brauchen dafür eine wirksame Einwilligung oder eine andere tragfähige Rechtsgrundlage. Je größer der Kreis der beteiligten Unternehmen wird, desto schwieriger wird die Transparenz. Ein Banner kann zwar auf eine Partnerliste verweisen, aber eine lange Liste ersetzt noch nicht die verständliche Entscheidung im Moment der Auswahl.
Genau hier liegt der praktische Konflikt. Aus Sicht vieler Webseitenbetreiber ist der Zustimmungsbutton ein schneller Weg, Werbeerlöse und Analysefunktionen abzusichern. Aus Sicht der Betroffenen muss aber erkennbar bleiben, welche Datenverarbeitung sie erlauben. Wenn die Entscheidung „Alles akzeptieren“ sehr einfach ist, während die Prüfung einzelner Partner deutlich mehr Aufwand verlangt, entsteht ein Druck in Richtung pauschaler Zustimmung. noyb sieht darin ein strukturelles Problem vieler werbefinanzierter Webseiten und Apps.
Was Website-Verantwortliche jetzt prüfen sollten
Für Verantwortliche ist der Fall ein Hinweis, Consent-Management nicht nur technisch, sondern auch redaktionell und organisatorisch zu prüfen. Entscheidend ist, ob die erste Ebene des Banners den tatsächlichen Umfang der Entscheidung verständlich macht. Dazu gehört, welche Zwecke genannt werden, wie Empfängergruppen erklärt sind, ob einzelne Zwecke getrennt ablehnbar sind und wie leicht die Ablehnung im Vergleich zur Zustimmung funktioniert. Auch die Zahl und Art der Partner sollte nicht als reine Backend-Information behandelt werden.
Besonders riskant sind Setups, in denen Marketing, Analyse, personalisierte Werbung und weitere Drittanbieter pauschal zusammenfallen. Dann wird die Einwilligung für Nutzerinnen und Nutzer zur Blackbox: Ein Klick wirkt klein, kann aber viele Datenflüsse auslösen. Datenschutzteams sollten deshalb prüfen, ob der Bannertext, die Partnerliste und die tatsächlichen Skripte zusammenpassen. Abweichungen zwischen sichtbarer Erklärung und technischer Realität sind ein klassischer Prüfpunkt für Aufsichten und Beschwerden.
Was die Beschwerde noch nicht bedeutet
Die Beschwerde ist noch keine behördliche Entscheidung gegen dict.cc. Sie beschreibt den Vorwurf und die rechtliche Bewertung von noyb. Für die Praxis reicht der Fall trotzdem als Warnsignal, weil er einen gut nachvollziehbaren Prüfmaßstab sichtbar macht: Eine Einwilligung darf nicht nur juristisch behauptet werden, sie muss für Betroffene tatsächlich handhabbar sein. Je größer der Kreis der Empfänger und je schneller der Zustimmungspfad, desto mehr Begründung braucht das Design.
Wer Cookie-Banner betreibt, sollte deshalb nicht erst auf ein abgeschlossenes Verfahren warten. Ein kurzer Selbsttest hilft: Versteht eine durchschnittliche Nutzerin in wenigen Sekunden, welche Datenverarbeitung sie erlaubt? Ist die Ablehnung ebenso einfach wie die Zustimmung? Sind Partner, Zwecke und Widerruf klar auffindbar? Und lässt sich technisch belegen, dass ohne Zustimmung keine zustimmungspflichtigen Trackingvorgänge starten? Wenn diese Fragen offen bleiben, wird aus einem Button schnell ein Datenschutzrisiko.




