Stand: 03.07.2026. Berlin will am Kottbusser Tor nicht nur weitere Kameras aufstellen. Nach einem Bericht von netzpolitik.org hat die Polizei die Software für eine automatisierte Verhaltensanalyse ausgewählt und die validierende Teststellung abgeschlossen. Noch im dritten Quartal soll die erste Kamera an einem der sichtbarsten öffentlichen Orte Berlins starten. Für Datenschutzteams ist daran nicht nur die Kamera selbst relevant, sondern die Frage, welche Bewegungen, Situationen und Personengruppen künftig maschinell vorsortiert werden.
netzpolitik.org berichtet unter Berufung auf eine Auskunft der Berliner Polizei, dass das System Gewalt- und Notsituationen erkennen soll. Eine Person soll die markierten Aufnahmen anschließend prüfen. Damit bleibt zwar ein menschlicher Zwischenschritt vorgesehen. Die erste Entscheidung, welche Szene auffällig genug ist, trifft aber eine Software. Genau dort beginnt der Datenschutzkonflikt. Wer öffentlichen Raum betritt, kann nicht realistisch ausweichen, wenn eine Kamera Verhalten analysiert und bestimmte Muster als potenziell problematisch markiert.
Warum Verhaltenserkennung mehr ist als klassische Videoüberwachung
Klassische Videoüberwachung erfasst Bilder und macht sie für spätere oder laufende Auswertung verfügbar. Verhaltensscanner gehen weiter. Sie sortieren Bewegungen nach Kategorien, melden Auffälligkeiten und können damit den Blick der Polizei lenken. Laut netzpolitik.org soll das Berliner System auch bei liegenden Personen Alarm schlagen können. Offiziell geht es um schnelle Hilfe in Notsituationen. Praktisch entsteht aber ein Risiko für Gruppen, die im öffentlichen Raum ohnehin stärker kontrolliert werden, etwa wohnungslose Menschen.
Der Fall zeigt ein Grundproblem automatisierter Sicherheitssysteme. Die Software erkennt keine Absicht. Sie bewertet Muster. Tanzen, Umarmen, Liegen, Rennen oder hektische Bewegungen können je nach Trainingsdaten, Kameraperspektive und Umgebung unterschiedlich eingeordnet werden. Wenn solche Signale im Polizeialltag Gewicht bekommen, verschiebt sich die Kontrolle von konkretem Anlass zu statistischer Auffälligkeit. Das ist datenschutzrechtlich heikel, weil auch unbeteiligte Passanten in eine maschinelle Vorauswahl geraten.
Welche Datenfrage für Unternehmen und Behörden dahintersteht
Der Berliner Fall betrifft zuerst die Polizei. Trotzdem ist er auch für Unternehmen und öffentliche Stellen außerhalb der Sicherheitsverwaltung relevant. Er zeigt, wie schnell aus einem Kamerasystem ein Datenverarbeitungssystem mit eigener Bewertungslogik wird. Entscheidend ist dann nicht nur, ob Bilder gespeichert werden. Entscheidend ist auch, welche Ereignisse markiert werden, welche Metadaten entstehen, wer darauf zugreift, wie lange Treffer aufbewahrt werden und ob Aufnahmen für Training oder Nachschärfung der KI genutzt werden.
netzpolitik.org verweist außerdem auf die Ausweitung auf weitere Orte wie Warschauer Brücke, Alexanderplatz und Görlitzer Park. Wenn ein Pilot an einem Ort beginnt, aber technisch und rechtlich für mehrere hochfrequentierte Räume vorbereitet wird, braucht die Datenschutzprüfung mehr als eine allgemeine Zweckbeschreibung. Sie muss klären, welche konkrete Gefahr erkannt werden soll, welche Fehlalarme erwartbar sind, welche Gruppen besonders betroffen sein können und welche unabhängige Kontrolle nach dem Start vorgesehen ist.
Was vor dem Start belastbar geklärt sein muss
Für Verantwortliche ist die Lehre klar: Videoanalyse darf nicht als neutrales Sicherheitswerkzeug behandelt werden. Vor dem Produktivbetrieb braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung, transparente Kriterien für die Auslösung von Alarmen, eine klare Löschlogik und eine Trennung zwischen Einsatzdaten und Trainingsdaten. Außerdem sollte öffentlich nachvollziehbar sein, welche Software eingesetzt wird. Der Hersteller ist laut netzpolitik.org bislang noch nicht bekannt, obwohl das Vergabeverfahren abgeschlossen sein soll.
Gerade bei öffentlicher Überwachung reicht ein Verweis auf Sicherheit nicht aus. Die praktische Frage lautet, ob das System nur konkrete Gefahrensituationen unterstützt oder ob es alltägliches Verhalten dauerhaft unter Verdacht stellt. Berlins Verhaltensscanner wird deshalb zu einem Testfall dafür, wie eng automatisierte Videoanalyse begrenzt werden muss, bevor sie im Alltag zur stillen Normalität wird.
Quellen: netzpolitik.org berichtet über die ausgewählte Software, den geplanten Start am Kottbusser Tor und die Auskunft der Berliner Polizei: Verhaltensscanner am Kotti startet noch im Sommer. Für die Einordnung der bestehenden Praxis verweist der Beitrag auf frühere Recherchen zu Mannheim und Hamburg, etwa Verhaltensscanner in Hamburg und das Berliner Polizeigesetz.
Bildquelle: Eigene DSGVOScan-Grafik, generisches Symbolbild zu Videoüberwachung und öffentlichem Raum, erstellt am 03.07.2026. Keine realen Passanten, Herstellerlogos oder konkreten Polizeisysteme abgebildet.




