Warum eine Million INPOL-Einträge Datenschutzteams hellhörig machen

Stand: 18.06.2026

Mehr als eine Million Menschen sind in Deutschland aktuell zur Fahndung im INPOL-System ausgeschrieben. Das berichtet netzpolitik.org am Donnerstag auf Basis einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Für Datenschutzverantwortliche ist daran nicht nur die Größe der Datei relevant. Entscheidend ist, wie unterschiedlich die Zwecke sind, für die Personen dort auftauchen können.

INPOL wird vom Bundeskriminalamt betrieben und aus den Ländern befüllt. Nach der Auswertung geht es bei den Ausschreibungen nicht nur um Festnahmen oder Ingewahrsamnahmen. Auch Aufenthaltsermittlungen, verdeckte Beobachtungen, Führungsaufsicht nach Haftentlassungen und Vorgänge aus dem Zollbereich können zu Einträgen führen.

Warum die Zahl allein noch nicht die ganze Geschichte erzählt

Die eine Million Fahndungseinträge ist nur ein Ausschnitt. Im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA sollen fast 34 Millionen Fälle aktenkundig sein. Solche Einträge müssen nicht automatisch aktuell sein, sie unterliegen Löschfristen. Diese Fristen können nach Prüfung aber verlängert werden. Genau diese Mischung aus großen Datenbeständen, langen Speicherketten und behördlichen Prüfentscheidungen macht das Thema datenschutzrechtlich sensibel.

Besonders deutlich wird das bei biometrischen Daten. Laut Bericht sind rund 5,7 Millionen Menschen mit 7,6 Millionen Fotos in INPOL gespeichert. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Asylsuchende. Die Bilder können unter anderem von Landeskriminalämtern, Zollbehörden und Verfassungsschutzämtern über ein Gesichtserkennungssystem beim BKA abgefragt werden, um unbekannte Personen zu identifizieren.

Zusätzlich nennt die Auswertung weitere Datenbestände. In einer Finger- und Handflächenabdruckdatei liegen rund 2,9 Millionen Personendatensätze. 2,8 Millionen Datensätze betreffen Asylsuchende und sonstige Ausländer, die erkennungsdienstlich behandelt wurden. In einer DNA-Analyse-Datei sind weitere 1,16 Millionen Personen erfasst.

Auch politische Zuordnungen tauchen in Dateien auf

In einer Datei zur inneren Sicherheit sind Zehntausende Personen unterschiedlichen politischen Phänomenbereichen zugeordnet. Der größte Block betrifft laut Bericht den Bereich rechts mit 39.513 Personen. Hinzu kommen 11.988 Personen im Bereich links, 5.746 im Bereich religiöse Ideologie und 5.393 im Bereich ausländische Ideologie. Weitere 15.476 Personen sind keinem dieser Bereiche eindeutig zugeordnet.

Für Betroffene ist wichtig, dass solche Kategorien nicht wie eine bloße Statistik wirken. Sie können in Sicherheitsbewertungen, Abfragen und Folgeentscheidungen eine Rolle spielen. Deshalb sind Zweckbindung, Datenqualität, Löschfristen und nachvollziehbare Auskunftswege zentrale Datenschutzfragen.

Schengen-System erhöht die Reichweite

Der nationale Blick reicht nicht aus. Deutsche Polizeien und der Inlandsgeheimdienst können Personen auch im Schengener Informationssystem ausschreiben. Dort wird laut Bericht insgesamt nach mehr als zwei Millionen Personen und 93 Millionen Dokumenten oder Gegenständen gesucht.

Besonders sensibel sind verdeckte Kontrollen nach Artikel 36 der SIS-Verordnung. Betroffene sollen davon möglichst nichts erfahren, die ausschreibende Behörde erhält aber Hinweise, wann und warum die Person abgefragt wurde, etwa bei einer Grenzkontrolle oder bei der Beantragung eines Reisepasses. Aktuell sollen rund 108.000 Personen im Schengen-Raum zu einer solchen heimlichen Fahndung ausgeschrieben sein. Weitere 92.000 Personen sollen beim Antreffen durchsucht werden. Aus Deutschland stammten im Jahr 2025 zusammen 4.200 solcher Artikel-36-Ausschreibungen.

Was Betroffene praktisch tun können

Menschen können Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten Behörden über sie gespeichert haben. Die Antwort ist allerdings nicht immer vollständig. Auskünfte können eingeschränkt oder verweigert werden, etwa wenn laufende Ermittlungen oder vertrauliche Quellen betroffen sind.

Für das Jahr 2023 nennt der Bericht 5.916 Auskunftsersuchen beim BKA zu polizeilichen Systemen. In früheren Angaben seien 159 Auskünfte eingeschränkt und 25 vollständig verweigert worden. Bei der Bundespolizei wurden 2023 insgesamt 1.297 Auskunftsersuchen zu gespeicherten personenbezogenen Daten gestellt.

Was Unternehmen aus dem Fall lernen können

Auch wenn es hier um Polizeidatenbanken geht, ist die Lehre breiter. Große personenbezogene Datenbestände brauchen klare Zwecke, prüfbare Löschfristen und saubere Zuständigkeiten. Je sensibler die Daten sind, desto wichtiger werden Protokollierung, Zugriffskontrolle, regelmäßige Bereinigung und verständliche Auskunftsprozesse.

Für Datenschutzteams ist der Fall deshalb ein guter Prüfpunkt. Nicht jede alte Speicherung ist automatisch noch erforderlich. Nicht jede Kategorie bleibt richtig. Und je stärker Datenbestände miteinander verbunden werden, desto höher wird das Risiko, dass einzelne Einträge über Jahre hinweg Folgen für Betroffene haben.

Quellen: netzpolitik.org zur INPOL-Datei vom 18.06.2026, dort ausgewertet: Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Bildquelle: Pexels

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