Symbolbild für Einkäufe und Produktvergleiche. Die abgebildete Person steht nicht im Zusammenhang mit der Verbraucherwarnung. Bildquelle Pexels, Foto 346748, CC0-Lizenz.
Wer ChatGPT um einen Produktvergleich bittet, kann daneben eine passende Anzeige sehen. Die Verbraucherzentrale NRW warnt in einer Mitteilung vom 22. September davor, diese Werbung mit einer unabhängigen Empfehlung zu verwechseln. Für den Datenschutz ist dabei eine Unterscheidung wichtig: Auch wenn Anzeigen ohne umfassendes Nutzerprofil ausgewählt werden, kann der Inhalt des gerade geführten Gesprächs ihre Auswahl beeinflussen. Eine Einkaufsfrage liefert dann zugleich den Werbekontext.
Die heutige Warnung betrifft eine bereits eingeführte Funktion. Nach Angaben der Verbraucherzentrale schaltet OpenAI seit dem 24. August in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Anzeigen in ChatGPT. Betroffen sind zunächst der kostenlose Free-Tarif und der günstigere Go-Tarif. Auch dpa berichtet über die Hinweise der Datenschutzexpertin Ayten Öksüz. Die Meldung beschreibt keinen neuen Werbestart am heutigen Tag.
Der aktuelle Chat kann für die Anzeige genügen
Die Verbraucherzentrale gibt OpenAIs Beschreibung so wieder: Zum Start soll im Europäischen Wirtschaftsraum keine personalisierte Werbung auf Basis eines umfassenden Nutzerprofils erscheinen. Die Auswahl darf sich jedoch am aktuellen Gespräch orientieren. Wer Geräte miteinander vergleicht, kann also eine Anzeige aus diesem Produktbereich erhalten. Für diese Form der Ansprache genügt der Gesprächskontext; eine Auswertung der gesamten bisherigen Nutzung ist dafür keine Voraussetzung.
Aus dieser Beschreibung lässt sich weder ein Verkauf vollständiger Chatverläufe an Werbekunden noch eine Weitergabe sämtlicher Eingaben ableiten. Solche Behauptungen wären durch die vorliegenden Angaben nicht gedeckt. Unternehmen müssen trotzdem klären, in welchem Tarif Beschäftigte arbeiten und für welche Zwecke ihre Eingaben verarbeitet werden. Eine Freigabe allein unter dem Produktnamen ChatGPT ist dafür zu ungenau.
Öksüz rät grundsätzlich davon ab, vertrauliche oder besonders sensible Angaben in KI-Chatbots einzugeben. Laut der Verbraucherzentrale erklärt OpenAI zwar, neben Gesprächen über sensible oder regulierte Themen wie Gesundheit oder Politik keine Werbung zu schalten. Diese Zusage ersetzt keine betriebliche Prüfung der Datenverarbeitung. Ob neben einer Eingabe eine Anzeige erscheint, sagt für sich genommen wenig darüber aus, ob ein Unternehmen diese Information an den Dienst übermitteln darf.
Beim Produktvergleich müssen Beschäftigte Werbung erkennen
Die zweite Sorge der Verbraucherzentrale betrifft die Darstellung. Anzeigen sollen nach OpenAIs Angaben gekennzeichnet und von den Antworten getrennt sein. Wenn Werbung und Antwort dasselbe gesuchte Produkt behandeln, kann die Zuordnung für Leser dennoch schwierig werden. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb dazu auf, die Angaben durch weitere Quellen abzusichern. Ob eine konkrete Anzeige rechtlich ausreichend erkennbar ist, müsse im Einzelfall geprüft werden. Ein festgestellter Rechtsverstoß gegen OpenAI folgt aus der Warnung nicht.
Für einen betrieblichen Einkauf lässt sich daraus eine einfache Arbeitsregel ableiten: Eine Anzeige im Chat ist kein Beleg dafür, dass das beworbene Angebot die vorgegebenen Anforderungen am besten erfüllt. Beschäftigte sollten technische Angaben und Vertragsbedingungen beim Anbieter prüfen und Vergleichsangebote gesondert betrachten. Wer eine Beschaffungsentscheidung dokumentiert, sollte die tatsächlich geprüften Produkte nennen, statt einen Chatverlauf als alleinige Entscheidungsgrundlage abzulegen.
Bei solchen Vergleichen gehören Kundenlisten, interne Kalkulationen oder konkrete Angaben über einzelne Beschäftigte nicht beiläufig in die Anfrage. Häufig lässt sich eine allgemeine Produkteigenschaft auch ohne personenbezogene Daten beschreiben. Für Eingaben, die solche Daten tatsächlich benötigen, braucht es eine gesondert geprüfte Anwendung und einen dafür freigegebenen Prozess.
Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale lässt sich in den Werbeeinstellungen eine werbefreie Variante aktivieren, allerdings mit zusätzlichen Beschränkungen beim Nachrichtenlimit. Das kann für einzelne Nutzer eine praktische Wahl sein. Unternehmen sollten eine solche Einstellung dokumentieren, aber nicht mit einer Datenschutzfreigabe verwechseln. Zur Freigabe gehören weiterhin der konkrete Kontotyp, die erlaubten Informationen und die geltenden Vertragsbedingungen. Der aktuelle Anlass ist eine gute Gelegenheit, diese Vorgaben dort nachzuschärfen, wo bislang nur pauschal von der Nutzung eines KI-Chatbots die Rede ist.
Stand: 22.09.2026.




