Bewerbungstests und heimliche Aufnahmen. Wo müssen Firmen eingreifen?

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Festes Symbolbild des Datenschutz-Tagesrückblicks, keine Aufnahme der berichteten Fälle. Bildquelle: Pexels 5380664, CC0-Lizenz.

Bewerbungstest mit fremdem Code. Wie bleiben Firmendaten geschützt?

Eine Programmieraufgabe im Bewerbungsgespräch kann Angreifern Zugang zu persönlichen Daten und Firmenkonten verschaffen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst warnen gemeinsam mit internationalen Partnern vor manipulierten IT-Auswahlverfahren. Der neue Sicherheitshinweis betrifft auch Deutschland. Für Betriebe stellt sich die Frage, welche Daten ein Rechner erreichen kann, auf dem Beschäftigte eine fremde Arbeitsprobe ausführen. Der Detailartikel erklärt den Angriffsweg und die Trennung solcher Tests von produktiven Zugängen.

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Heimlich mit Kamerabrillen gefilmt. Wer kann einschreiten?

In Paris ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung unter Einsatz von Kamerabrillen. Reuters berichtet außerdem über Beschwerden bei der französischen Datenschutzaufsicht zum Einsatz solcher Brillen am Arbeitsplatz. Ein Urteil oder ein Verfahren gegen einen bestimmten Hersteller ist damit nicht belegt. Wer unerwünschte Aufnahmen meldet, braucht im Betrieb eine zuständige Stelle, die auch deren Weitergabe verfolgt. Welche Schritte bei Beschwerden helfen und warum eine Aufnahmeleuchte keine Einwilligung ersetzt, erläutert der zweite Tagesartikel.

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