Symbolbild einer Fertigungsanlage, kein untersuchtes Unternehmen und keine konkrete Datenverarbeitung abgebildet. Bildquelle: Pexels, Foto 34221993, CC0-Lizenz.
Ein neues Datenprojekt scheitert an der Datenschutzprüfung. Für ein kleines Unternehmen kann das bedeuten, dass ein Produkt später auf den Markt kommt oder ganz entfällt. Die naheliegende Forderung nach weniger Regeln greift nach Einschätzung der Plattform Privatheit dennoch zu kurz. In einer am 17. September vorgestellten Analyse untersuchen Forschende, welche Belastungen tatsächlich mit der Datenschutz-Grundverordnung zusammenhängen und wo einfachere Verfahren helfen könnten.
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt Menschen vor unzulässiger Nutzung ihrer Informationen. Für Unternehmen stellt sich bei einer neuen Anwendung deshalb früh die Frage, welche Daten sie für welchen Zweck verarbeiten dürfen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI fordert zusammen mit den weiteren Autoren eine gezielte Entlastung kleinerer Unternehmen, ohne das Schutzniveau abzusenken. Neue Ausnahmen oder Erleichterungen gelten durch diese Veröffentlichung noch nicht.
Kleine Anbieter tragen den Aufwand anders
Das von Michael Friedewald, Alexander Roßnagel, Christian Geminn und Barbara Ferrarese verfasste Policy Paper fasst vorhandene Forschung zusammen und leitet politische Empfehlungen ab. Es beansprucht ausdrücklich keine umfassende wissenschaftliche Gesamtbewertung. Obwohl das Institut es heute vorstellt und bereits zum Download anbietet, nennt das Impressum Oktober 2026 als Veröffentlichungsmonat.
Die Unterschiede zwischen den untersuchten Unternehmen sind erheblich. Große Anbieter können rechtliche Prüfungen und technische Anpassungen auf mehr Personal und mehr Umsatz verteilen. Bei kleinen und jungen Unternehmen bindet derselbe Abstimmungsbedarf einen größeren Teil der verfügbaren Arbeitszeit. Die Autoren verweisen auch auf internationale Untersuchungen zu App-Marktplätzen und Investitionen, die nach Einführung der DSGVO Rückgänge bei Markteintritten und Kapitalzuflüssen feststellen.
Wer daraus einen einheitlichen Schaden für sämtliche Neuerungen ableitet, lässt allerdings andere Befunde weg. Nach der im Papier ausgewerteten Forschung blieb bei untersuchten deutschen Unternehmen der Umsatzanteil aus Produktinnovationen konstant. Zugleich verschob sich die Arbeit von grundlegend neuen Angeboten zur Anpassung bestehender Produkte. Ob diese Verschiebung vorübergehend war, bleibt offen. Für eine Geschäftsführung ist genau dieser Unterschied wichtig: Ein weiterlaufendes Geschäft beweist noch nicht, dass genug neue Produkte entstehen.
Mehr Daten lösen das Entwicklungsproblem nicht automatisch
Die von heise veröffentlichte dpa-Berichterstattung hebt Datenschutz als möglichen Wettbewerbs- und Vertrauensvorteil hervor. Die Primärquelle formuliert zurückhaltender. Hohe Standards schaffen laut Fraunhofer ebenso wenig automatisch einen Standortvorteil, wie Datenschutz jede Innovation verhindert. Die Wirkung hängt unter anderem von Branche, Unternehmensgröße und Art der Neuerung ab.
Auch für KI-Anwendungen ist die Menge verfügbarer Daten allein kein verlässlicher Maßstab. Die Autoren betonen Qualität und Passgenauigkeit. Dateneffiziente Verfahren können helfen, eine Anwendung mit weniger personenbezogenen Informationen zu entwickeln. Ob sie im konkreten Projekt ausreichen, muss technisch geprüft werden. Eine datensparsame Konstruktion belegt für sich genommen weder die Rechtmäßigkeit der verbleibenden Verarbeitung noch die Qualität des Modells.
Für einen Betrieb lässt sich daraus eine praktische Prüfung ableiten. Bevor ein Projekt pauschal als „wegen Datenschutz gestoppt“ erfasst wird, sollte feststehen, woran es hängt. Fehlt eine Rechtsgrundlage? Sind Zuständigkeiten oder Anforderungen verschiedener Stellen ungeklärt? Oder sammelt der geplante Dienst Informationen, die für seine eigentliche Funktion gar nicht erforderlich sind? Diese Ursachen verlangen jeweils andere Entscheidungen. Eine größere Datensammlung beseitigt beispielsweise keine ungeklärte Zweckbindung.
Entlastung am Risiko der Verarbeitung ausrichten
Die Plattform Privatheit empfiehlt unter anderem einheitlichere Auslegungen, einfachere Verfahren und Erprobungsräume unter Aufsicht. Kleinere Unternehmen sollen risikobasiert entlastet werden. Eine geringe Beschäftigtenzahl ist dabei kein Nachweis für harmlose Datenverarbeitung. Auch ein kleiner Anbieter kann sensible Informationen in großem Umfang nutzen.
Bis aus Empfehlungen verbindliche Änderungen werden, müssen Unternehmen ihre Projekte nach geltendem Recht prüfen. Für die nächste Produktentscheidung lohnt sich ein knappes Hindernisprotokoll: die benötigten Daten, der konkrete offene Rechts- oder Umsetzungspunkt, die zuständige Person und eine technisch weniger eingriffsintensive Alternative. So kann die Geschäftsführung erkennen, ob sie rechtliche Klärung finanzieren, die Anwendung verändern oder ein tatsächlich unvertretbares Vorhaben beenden muss. Auf eine pauschale Lockerung zu warten, beantwortet diese Entscheidung nicht.
Stand: 17.09.2026. Politische Empfehlungen, keine neue gesetzliche Ausnahme.




